Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 1. Januar 2025)

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1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge, Abschlüsse sowie mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Mit Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Verkaufs- und Lieferbedingungen für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte an. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn uns nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage stellen. Wir sind in diesem Falle nicht verpflichtet, dem Käufer mitzuteilen, woher uns derartige Tatsachen bekannt sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich je m³, je m² bzw. je lfdm ab jeweiligem Lieferwerk. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Erfolgt die Lieferung früher, ist die Rechnung vier Wochen nach Warenerhalt fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Wird eine Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers bekannt, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen Forderungen zu verlangen. Enthält die Rechnung kein Liefer- oder Leistungsdatum, gilt das Rechnungsdatum als Leistungsdatum. Die Bezahlung von Kommissionsware wird immer spätestens 1 Jahr nach der Lieferung fällig. Sobald Kommissionsware verkauft wird, ist der Kaufpreis sofort fällig, und der Verkauf ist uns zwecks Rechnungsstellung unverzüglich zu melden.

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei Verarbeitung der Ware erwirbt der Käufer kein Eigentum. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus Weiterverkauf oder Weiterverarbeitung ab. Die Ware unterliegt dem verlängerten Eigentumsvorbehalt. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriff dritter Person auf die unter Vorbehalt gelieferte Ware unverzüglich an uns zu melden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen. Der Käufer gestattet uns hierzu das Betreten seiner Räume.

4. Lieferung und Lieferfristen

Teillieferungen sind zulässig. Lieferfristen sind unverbindlich. Wir geben keine Garantie für die Einhaltung von Lieferfristen und Ankunftszeiten. Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Streik o.ä. sind wir berechtigt, Lieferungen auszusetzen. Schadensersatzansprüche hieraus bestehen nicht. Der Käufer kann nachträglich vom Vertrag zurücktreten, wenn wir durch unser Verschulden mit der Lieferung in Verzug geraten. Voraussetzung ist, dass er uns schriftlich eine Nachfrist von 14 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

5. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Eine Haftung für Transportschäden wird nicht übernommen. Diese sind beim Empfang amtlich feststellen zu lassen und auf dem Frachtbrief zu vermerken. Bei Selbstabholung muss ein Abholtermin vereinbart werden. Wird dieser nicht eingehalten, sind wir berechtigt, die Ware anderweitig abzugeben.

6. Verpackung

Verpackungen werden nur berechnet, wenn ausdrücklich vereinbart. Leergut wird nicht zurückgenommen.

7. Mängelrügen und Gewährleistung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind uns innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Reklamationen berechtigen weder zu Verfügungsstellung der Sendung, noch zum Hinausschieben der vereinbarten Zahlungen oder zu unvereinbarten Kürzungen. In keinem Fall wird Ersatz über den berechneten reinen Warenwert hinaus geleistet. Wir sind bemüht, möglichst genau nach Muster zu liefern. Bei Natursteinen stellen Farbunterschiede, Trübungen, Lager, Adern oder Poren keine Mängel dar. Bereits verarbeitete Ware ist von der Reklamation ausgeschlossen.

8. Gestaltungsvorgaben und Urheberrechte

Die Gestaltung von Grabsteinen und anderen Produkten erfolgt nach Kundenvorgaben. Mit der Erteilung des Auftrags bestätigt der Kunde, dass durch die gewünschte Gestaltung keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Geschmacksmusterrechte, verletzt werden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Gestaltung zu prüfen, und schließt jede Haftung in diesem Zusammenhang aus. Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden gelieferten oder gewünschten Gestaltung geltend gemacht werden. Wir behalten uns vor, Bilder der angefertigten Produkte für Werbe- und Referenzzwecke zu verwenden. Ein Widerspruch gegen die Nutzung ist schriftlich mitzuteilen.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Vorgaben der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum unter: https://www.natursteine-grossmann.de/impressum.html

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Lampertheim.

11. Abweichende Bedingungen für Verbraucher (B2C)

Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten folgende abweichende bzw. ergänzende Regelungen:

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